Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) drängt in einer aktuellen Stellungnahme auf ein umfassendes Gesetzespaket zur privaten Altersvorsorge – und zwar spätestens bis 2026. Anlass sind die im Koalitionsvertrag 2025 geplanten Neuerungen: die Einführung der Frühstart-Rente und die Reform der Riester-Rente. Beides bewertet der Spitzenverband der Banken und Sparkassen als „wichtige erste Schritte“ – doch das allein reiche nicht aus.

„Die geplante monatliche Grundförderung von zehn Euro bei der Frühstart-Rente wird nicht ausreichen, um langfristig spürbare Effekte zu erzielen“, kritisiert Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken und aktueller DK-Federführer. Er fordert eine Förderung ab dem ersten Lebensjahr sowie die Möglichkeit, dass Eltern oder Angehörige freiwillig Zusatzbeiträge leisten.
Was hinter der Frühstart-Rente steckt
Die Frühstart-Rente soll – sofern sie nicht wie zuletzt diskutiert auf 2027 verschoben wird – automatisch für jedes Kind zwischen sechs und 18 Jahren monatlich zehn Euro vom Staat in ein persönliches Kapitalmarktdepot einzahlen. Das Geld wird in breit gestreute ETFs investiert, bleibt bis zum Rentenalter gesperrt und soll so über Jahrzehnte wachsen. Ohne eigene Einzahlungen ergibt sich am Ende jedoch nur eine kleine ZusatzrenteFuehstart.
Warum die DK mehr will
Die DK plädiert für eine stärkere Verzahnung von Frühstart-Rente und Riester-Reform in einem Altersvorsorgedepot für alle Erwerbstätigen. Dieses Modell soll steuerlich gefördert sein, renditestarke Anlagen ohne Garantiezwang ermöglichen und optionale Kinderzulagen bieten. Die Frühstart-Rente könnte nahtlos in dieses Depot übergehen, wenn das Kind 18 wird.
Kritik an der bisherigen Planung
Schon heute bezweifeln Experten, dass die niedrige Fördersumme den gewünschten Effekt bringt. Laut Berechnungen ergibt sich ohne zusätzliche Eigenbeiträge im Alter nur eine monatliche Zusatzrente von rund 30 bis 50 Euro. Auch die geplante Anlagestruktur wirft Fragen auf: Wer entscheidet über die Fonds? Wie hoch dürfen Gebühren sein? Und wie wird verhindert, dass teure oder unpassende Produkte in den Depots landen?
Wer ist die Deutsche Kreditwirtschaft?
Die DK ist der Zusammenschluss der fünf Spitzenverbände der deutschen Banken und Sparkassen: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Bundesverband deutscher Banken, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, Deutscher Sparkassen- und Giroverband sowie Verband deutscher Pfandbriefbanken. Gemeinsam vertreten sie die Interessen der Kreditwirtschaft gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit – unter anderem zu Altersvorsorge, Regulierung und Verbraucherschutz.
Ausblick
Ob die Politik dem Ruf nach einem ganzheitlichen Reformpaket folgt, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Spätestens im Gesetzgebungsverfahren 2025/26 wird klar, ob die Frühstart-Rente nur ein symbolischer Einstieg bleibt – oder der Beginn einer tiefgreifenden Modernisierung der privaten Altersvorsorge in Deutschland.